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Neue EU-MiCA-Verordnung: Game Changer für Kryptowerte in der EU!

Aktualisiert: 2. Nov. 2023





Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran, was sich auch in der Tokenisierung von Assets bemerkbar macht. Es tun sich tagtäglich neue Wege und Möglichkeiten auf, standardisierte Prozesse durch technische Hilfe zu vereinfachen und auf viele Intermediäre und Regularien verzichten zu können. So lassen sich mittlerweile auch außerhalb des eWpGs Assets tokenisieren, was zur Folge hat, dass Intermediäre und Registerführung vermieden werden.


MiCA-Verordnung


Im Jahr 2023 wurde der MiCA-Verordnung zugestimmt, die zur Aufgabe hat, Anlegerinnen und Anleger zu schützen und das Risiko zum Betrug mit verschiedenen Token Arten zu minimieren. Die Verordnung tritt voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2024 oder erst im Frühjahr 2025 voll in Kraft.

Die MiCA-Verordnung besagt, dass Händler von Kryptowerten, die Distributed-Ledger-Technologie oder ähnliche zur Übertragung der Werte nutzen, zukünftig eine Genehmigung benötigen, um ihre Werte vertreiben zu können. Zudem muss ein sogenanntes Whitepaper erstellt werden und auch die Registerführung auf EU-Ebene ist vorausgesetzt. Dieses Whitepaper ist das Basisinformationsblatt eines Kryptotokens. Es beinhaltet eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen über den Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert.


Die MiCA-Verordnung unterteilt Kryptowerte in drei Kategorien. Unter dem Dachbegriff „Kryptowerte“ in „E-Geld Token“, „vermögenswertreferenzierte Token“ und „Utility Token“ unterteilt. Security Token sind von dieser Regelung allerdings nicht betroffen, da diese als Finanzinstrument und nicht als Kryptowert gelten.


Somit steht also fest, dass für Security Tokens keine Registerführungspflicht auf EU-Ebene gilt. Es gelten die deutschen Finanzmarktrichtlinien. Hier unterscheidet das deutsche Recht wiederum zwischen tokenisierten Anleihen nach dem eWpG und außerhalb des eWpGs. Damit eine Anleihe außerhalb des eWpGs ausgegeben werden kann und keine Registerführungs- und Verwahrungspflicht besteht, muss diese mit einem qualifizierten Nachrang ausgestaltet sein.


Vorteile der Tokenisierung ohne Intermediäre und Registerführung


  1. Kostenreduktion: Die Beseitigung von Intermediären führt zu niedrigeren Transaktionskosten, da keine Gebühren für Vermittler und Dritte anfallen.

  2. Globale Erreichbarkeit: Digitale Token können von Menschen auf der ganzen Welt gehandelt werden, unabhängig von ihren Standorten und den Öffnungszeiten traditioneller Finanzinstitutionen.

  3. Sicherheit und Transparenz: Blockchain-Technologie bietet eine erhöhte Sicherheit und Transparenz, da alle Transaktionen in einem öffentlichen Ledger erfasst werden. Die Unveränderlichkeit der Blockchain verhindert auch Betrug und Manipulation.

  4. Liquidität: Vermögenswerte können leichter in Token umgewandelt und gehandelt werden, was die Liquidität erhöht.

  5. Teilbare Vermögenswerte: Vermögenswerte können in kleinere Anteile unterteilt und an verschiedene Investoren verteilt werden, was die finanzielle Inklusion fördert.


Fazit

Die Tokenisierung außerhalb des traditionellen Finanzsystems ohne Intermediäre und Registerführung eröffnet eine aufregende Zukunft für die Finanzmärkte. Sie ermöglicht eine größere Demokratisierung des Zugangs zu Vermögenswerten und eine Reduzierung der Transaktionskosten. Dennoch müssen sowohl Investoren als auch Regulierungsbehörden die Entwicklungen in diesem Bereich genau beobachten, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass die Vorteile der Tokenisierung maximal ausgeschöpft werden können, ohne dabei die Integrität der Märkte zu gefährden.

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