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Wie Finanzanlagenvermittler und Emissionshäuser im digitalen Zeitalter Vertriebsprozesse optimieren


SMARTeFunding@Brokerage

So vermitteln Profis heute Finanzanlagen!

Egal, ob bei der Vermittlung von Vermögensanlagen, Wertpapieren oder AIFs: Finanzanlagenvermittler und Emissionshäuser werden immer wieder mit neuen Compliance Anforderungen konfrontiert.In Zeiten der digitalen Transformation ist es für diese Branche zur Sicherstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig, einen Change Prozess zu durchlaufen.

Rund 38.000 gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater unterliegen in ihrer Tätigkeit derzeit noch dem §34f und §34h der Gewerbeordnung (GewO) und der Finanzanlagenvermittlungsordnung (FinVermV) und vermitteln angebotene Finanzanlagen größtenteils über den physischen Weg.

Neben dem noch nicht final entschiedenen Regierungsentwurf vom 11.März 2020, wonach die bisherigen Regelungen in der GewO und der FinVermV weitestgehend in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) übernommen und dadurch höhere Compliance Anforderungen erfüllt werden sollen, gilt seit dem 01.August 2020 für diese Berufsgruppe auch die neue Finanzanlagevermittlungsordnung (FinVermV). So haben jetzt schon Finanzanlagenvermittler erweiterte Anforderungen und dadurch höhere Dokumentations- und Verwaltungsaufwendungen, z.B. wegen einer:

• höhere Informationspflichten vor Abschluss eines Vertrages

• höhere Kostentransparenz, ähnlich wie bei den von der BaFin beaufsichtigten

Finanzdienstleistungsinstituten

• erweiterte Taping Verpflichtungen über telefonische Vermittlungs- und

Beratungsgespräche sowie die sonstige elektronische Kommunikation mit

dem Anleger im Hinblick auf konkrete Investments.

Ausgenommen von dieser neuen Taping Anforderung sind Internetdiensleistungsplattformen, die keine telefonische Anlagevermittlung oder über sonstige elektronische Korrespondenz erbringen, sondern ausschließlich rein digitale und vollautomatisierte Prozesse zur Vermittlung nutzen.


Fazit: Egal, ob es die immer höheren Compliance Anforderungen an die Finanzanlagenvermittler sind oder deren schlussendliche Aufsichtsübertragung an die BaFin ist – der Aufwand für eine rechtskonforme Dokumentation und Verwaltung einer Finanzanlagenvermittlung steigt.

Das bedeutet also für all jene Finanzanlagevermittler, die nicht Zuflucht unter einem Haftungsdach suchen, höhere Aufwandskosten durch mehr Pflichten, gegebenenfalls verstärkte Kontrollen durch die BaFin und, bei Verstößen, erhöhte Haftungsrisiken. Alternativ bieten digitale Finanzvermittlungsprozesse unausweichliche Lösungen! Nutzen Sie die aktuelle Situation als Chance und digitalisieren Sie mit unseren SMARTeFunding@Brokerage Prozessen auf Basis unserer SMARTeFunding@Software-as-a-Service (SaaS) Lösungen Ihren Vertriebsablauf. Vermitteln Sie ganz einfach in ihrem Branding mit SMARTeFunding@BrokerageSingle ausgewählte Finanzprodukte online oder nutzen Sie als Finanzanlagenvermittler von namenhaften Emissionshäusern, wie z.B. der FIM Immobilien Alpha Holding GmbH, bereits zur Verfügung gestellte SMARTeFunding@BrokerageMulti Prozesse zur Vermittlung derer Finanzprodukte.

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